TransGUT Logistik AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TransGUT Logistik UG (haftungsbeschränkt) – nachstehend TransGUT Logistik genannt –
(Stand: Oktober 2025)
Für Kunden
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle mit TransGUT Logistik geschlossenen Beförderungsverträge über den nationalen sowie grenzüberschreitenden Straßengütertransport, den Umschlag sowie die Lagerung von Sendungsgut, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB), der Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR), des Montrealer Übereinkommens (MÜ) oder des Warschauer Abkommens (WA) nicht diesen Bedingungen entgegen stehen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die TransGUT Logistik nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für TransGUT Logistik unverbindlich, auch wenn TransGUT Logistik diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
Der Leistungsumfang des Auftrags bestimmt sich aus den vom Auftraggeber telefonisch oder elektronisch übermittelten Daten, vorbehaltlich einer Überprüfung durch TransGUT Logistik.
Die Durchführung des Vertrages erfolgt durch TransGUT Logistik selbst oder durch einen von TransGUT Logistik eingesetzten Subunternehmer. Der Auftragnehmer vermittelt Frachtaufträge an geeignete Frachtführer und hat die Aufgabe, den Transport von Waren im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu organisieren. Alle transportierten Waren sind versichert, solange dies zwischen den Parteien vertraglich vereinbart ist.
3. Lademitteltausch
Der Lademitteltausch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Ladehilfsmitteln und deren Rückführung, falls dies im Rahmen eines separaten Vertrages vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die vermittelten Dienstleistungen richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen des Auftragnehmers. Die Rechnungen sind sofort nach Auslieferung der Ware zur Zahlung fällig. Sofern eine Vorkasse vereinbart wurde, kann der Auftrag beschleunigt werden, wenn ein Zahlungsbeleg an die bekannte E-Mail-Adresse des Auftragnehmers gesandt wird.
5. Auftragsannahme und Leistungsstörungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle von Leistungsstörungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik), wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags befreit. Der Auftraggeber wird umgehend über solche Umstände informiert.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In jedem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer von der Haftung.
7. Schadensmeldung und Beweisführung
Um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen zu können, müssen sowohl die Schadensmeldung bei der haftenden Partei als auch die Beweisführung rechtzeitig, korrekt und umfassend erfolgen.
Empfänger müssen den Schaden gemäß § 438 HGB unverzüglich dem Frachtführer anzeigen. Bei erkennbaren Schäden ist dies innerhalb von 7 Tagen, bei verdeckten Schäden innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung erforderlich. Versäumt der Empfänger die Frist, kann dies zum Verlust des Schadensersatzanspruchs führen.
Die Beweislast für den Schaden und die Haftung liegt im Transport- und Speditionsrecht in der Regel bei demjenigen, der den Schadensersatz geltend macht. Dazu müssen folgende Punkte belegt werden:
- Der Schaden ist während des Transports entstanden.
- Der Schaden ist auf Verschulden oder mangelnde Sorgfalt des Frachtführers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
- Die Schadenshöhe ist entsprechend dem tatsächlich entstandenen Schaden festgelegt.
Um dies zu beweisen, muss der Geschädigte auf entsprechende Beweismittel zurückgreifen, wie z. B. Sachverständigengutachten, Fotos oder Schriftverkehr. Daher ist es bei einem Transportschaden wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise sorgfältig zu sammeln und zu dokumentieren.
8. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und nur, wenn dies notwendig ist.
9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern und den gegebenheiten anzupassen. Bitte lesen Sie daher regelmäßig unsere geltenen AGB um Missverständnisse vorzubeugen.
Für Unternehmer / Frachtführer
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise, die zwingend bei der Be- und Entladung sowie während des Transports Ihrer Fracht zu berücksichtigen sind:
1. Kontrolle der Ware
Es ist unerlässlich, dass die Ware bei der Be- und Entladung auf Vollständigkeit geprüft wird.
Achten Sie bei der Beladung besonders auf offensichtliche Schäden. Sollte Ihnen ein Schaden auffallen, informieren Sie bitte umgehend den Verlader und melden Sie dies umgehend bei TransGUT Logistik.
2. Dokumentation von Schäden
Dokumentieren Sie eventuelle Schäden mit Fotos und vermerken Sie diese auf den Frachtpapieren.
Stellen Sie sicher, dass dies durch Stempel und Unterschrift des Verladers bestätigt wird.
3. Ladungssicherung
Der Fahrer ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße und sichere Ladungssicherung vorzunehmen.
Diese Maßnahme ist entscheidend für die Sicherheit während des Transports.
4. Beiladungen und Gesamtgewicht
Sollten Sie zusätzliche Ladung (Beiladung) transportieren, beachten Sie bitte das Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Überladungen sind strikt untersagt. Beachten Sie, dass der jeweilige Verlader für eine ordnungsgemäße Beladung verantwortlich ist und der UTN sowie der Fahrer im Fall von Beiladungen haftbar gemacht werden können. Alle Kosten für Strafen und Umladungen tragen der jeweilige UTN bzw. der Fahrer, die für die Übertretung verantwortlich sind.
5. Sichere Lagerung der Ware
Der Fahrer sowie der UTN sind dafür verantwortlich, dass die Ware über Nacht ordnungsgemäß und sicher im Fahrzeug gelagert wird. Wählen Sie Parkplätze, die nach Möglichkeit sicher sind, um Diebstahl zu vermeiden.
Parken in Seitenstraßen oder Industriegebieten sollte unbedingt vermieden werden.
6. Standzeiten
Es stehen jeweils 2 Stunden für Be- und Entladevorgänge kostenfrei zur Verfügung. Überschreitungen dieser Frist werden mit fairen und angemessenen Gebühren berechnet, die auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt sind.
Die geltend zu machenden Arbeitszeiten sind werktags von 07:00 bis 22:00 Uhr begrenzt und dürfen dabei maximal 10 Stunden pro Tag betragen. Für Wochenenden und Feiertage erfolgt grundsätzlich keine Vergütung, es sei denn, der Auftrag beginnt oder endet an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag.
7. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern und den gegebenheiten anzupassen. Bitte lesen Sie daher regelmäßig unsere geltenen AGB um Missverständnisse vorzubeugen.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit für Sie zur Verfügung.
TransGUT Logistik UG (haftungsbeschränkt)
Ortsstraße 56
71720 Oberstenfeld - Prevorst
Tel.: 07062-6680807
info@transgut-logistik.de
